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9.700,- Euro für die Ausstellung BioArt im Schafhof Europäisches Künstlerhaus Oberbayern aus dem Kulturfonds 2019
9.700,- Euro für die Ausstellung BioArt im Schafhof Europäisches Künstlerhaus Oberbayern aus dem Kulturfonds 2019

23.05.2019

9.700,- Euro für die Ausstellung BioArt im Schafhof Europäisches Künstlerhaus Oberbayern aus dem Kulturfonds 2019

Ich freue mich sehr, dass die Ausstellung „BioArt“ im Schafhof Europäisches Künstlerhaus von der Förderung des Kulturfonds profitiert!

Der Zuschuss in Höhe von 9.700,- Euro für die Ausstellung BioArt ist eine willkommene Unterstützung für das Kulturangebot im Landkreis Freising. Mit der bundesweit einzigartigen Förderung aus dem Kulturfonds, der mit einem Fördervolumen von über 6,5 Millionen Euro 140 kulturelle Projekte in ganz Bayern unterstützt, zeigt sich der Freistaat Bayern auch im Jahr 2019 wieder als starker Partner der Kulturschaffenden. Über die Verteilung der Mittel in Höhe von über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst hat heute der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beschlossen. Damit können in diesem Jahr 140 Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden. Rund 2,5 Millionen Euro bekommen die nichtstaatlichen Museen für verschiedenste Ausstellungen und Bau-Projekte. Weitere wichtige Förderbereiche sind die Musikpflege mit rund 1,3 Millionen Euro, die Theater mit rund 608.400 Euro und die Zeitgenössische Kunst mit 905.460 Euro. Der Bereich Archive, Bibliotheken und Literatur erhält 602.400 Euro und 192.600 Euro gehen an Laienmusikvereine für ihre Baumaßnahmen an Proberäumen. In der Denkmalpflege werden zwei Vorhaben mit 119.100 Euro weitergefördert. Für Kulturzentren stehen 133.900 Euro und für sonstige kulturelle Veranstaltungen 146.400 Euro bereit. Der Internationale Ideenaustausch wird heuer mit 9.000 Euro bedacht. Der bundesweit einzigartige bayerische Kulturfonds hilft kulturbegeisterten Bürgerinnen und Bürger in Bayern dabei, ihre Ideen umzusetzen und damit das Leben vor Ort kreativ mitzugestalten. Eine wichtige Nachricht an die Kulturschaffenden für das nächste Jahr: Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben in 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Damit wird auf die Tatsache Rücksicht genommen, dass zahlreiche kulturelle Veranstaltungen schon in der ersten Jahreshälfte stattfinden. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.

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