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Besuch vor Ort in Tegernbach nach Starkregen
Besuch vor Ort in Tegernbach nach Starkregen

06.09.2018

Besuch vor Ort in Tegernbach nach Starkregen

Gemeinsam mit Vertretern von Gemeinde, Feuerwehr und Wasserwirtschaftsamt habe ich mir am 06.09.2018 vor Ort ein Bild über die Schäden des Starkregenereignisses der Nacht vom 3. auf den 4. September 2018 im Ortsteil Tegernbach der Gemeinde Rudelzhausen gemacht.

Das Ausmaß der Schäden, das das Starkregenereignis in Tegernbach angerichtet hat, ist immens. Einzelne Betriebe sind schwer getroffen und auch unterspülte Straßen müssen grundlegend erneuert werden.

Wie bei Starkregenereignissen in den vergangenen Jahren gilt auch hier: Wir lassen niemanden im Stich, der durch ein Unwetter in eine Notlage gekommen ist. Die Staatsregierung hat in 2016 ein zielgerichtetes Hilfsprogramm beschlossen, das auch hier zum Tragen kommt.

Ziel ist, Hochwassergeschädigten in Bayern unbürokratisch angemessen zu helfen und insbesondere sicherzustellen, dass durch solche Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz bedroht wird.

Für Geschädigte stehen Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds bereit. Und unabhängig davon können steuerliche Erleichterungen beim Finanzamt beantragt werden.

Danken möchte ich den 120 Feuerwehrlern von acht Feuerwehren, die wie immer verlässlich und tatkräftig bei der Beseitigung der Schäden in Tegernbach und in der Marktgemeinde Au geholfen haben. Herzlichen Dank, dieser Zusammenhalt in der Not macht Bayern aus!

Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“ des Finanzministeriums können bei außergewöhnlichen Notlagen gewährt werden. Eine derartige Notlage liegt vor, wenn die Gesamtvermögensverhältnisse der Antragsteller es den Betroffenen nicht ermöglichen, die Schäden durch den Einsatz eigener Mittel oder durch die Aufnahme von Darlehen in absehbarer Zeit selbst zu beheben.

Unabhängig von der Einleitung einer Finanzhilfeaktion können Betroffene entsprechende Anträge auf steuerliche Billigkeitsmaßnahmen beim zuständigen Finanzamt stellen. Das Finanzamt wird schnell und unbürokratisch prüfen, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden können.

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