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Bundesrat gibt den Weg frei für neue Corona-Regeln
Bundesrat gibt den Weg frei für neue Corona-Regeln

19.03.2022

Bundesrat gibt den Weg frei für neue Corona-Regeln

Am 18.03.2022 habe ich für den Freistaat Bayern an der 1018. Sitzung des Bundesrates teilgenommen und zum Infektionsschutzgesetz gesprochen.

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat grünes Licht für verschiedene Rechtsänderungen beim Corona-Schutz gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten werden.


So haben die Länder trotz erheblicher Kritik aus den eigenen Reihen, die in der Plenardebatte noch einmal zum Ausdruck kam, umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, in dem sie auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichteten. Die Zustimmung der Länderkammer war für die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht erforderlich.

Unterstützung für Sozialdienste

Zugestimmt hat der Bundesrat der erneuten Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, Folgeänderungen in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sowie zwei weiteren Verordnungen, mit denen ursprünglich befristete Corona-Sonderregelungen zur Teilhabe behinderter Menschen entfristet werden.

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