19.03.2022
Bundesrat gibt den Weg frei für neue Corona-Regeln
Am 18.03.2022 habe ich für den Freistaat Bayern an der 1018. Sitzung des Bundesrates teilgenommen und zum Infektionsschutzgesetz gesprochen.
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat grünes Licht für verschiedene Rechtsänderungen beim Corona-Schutz gegeben, die ab dem 20. März 2022 gelten werden.
So haben die Länder trotz erheblicher Kritik aus den eigenen Reihen, die in der Plenardebatte noch einmal zum Ausdruck kam, umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, in dem sie auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichteten. Die Zustimmung der Länderkammer war für die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht erforderlich.