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Bundesratsinitiative: Steuerentlastungen für Mitarbeiterwohnungen
Bundesratsinitiative: Steuerentlastungen für Mitarbeiterwohnungen

13.08.2021

Bundesratsinitiative: Steuerentlastungen für Mitarbeiterwohnungen

Am 12.04.2019 habe ich im Bundesrat die bayerische Initiative für steuerliche Entlastungen für Mitarbeiterwohungen eingebracht.

Häufig ist der Staat durch sein Steuerrecht Mitverursacher für steigende Mieten. Vor allem dann, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Wohnungen zu einem Mietzins überlassen, der unter dem ortsüblichen liegt. Die Differenz ist dann als "geldwerter Vorteil" zu versteuern und führt zu bürokratischem Aufwand bei den Unternehmen.

Daher wollen wir nun eine gesetzliche Nichtaufgriffsgrenze einführen, nämlich eine Grenze von 35 Prozent unterhalb der ortsüblichen Grenze. Liegt die Miete darunter, soll der geldwerte Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. So müsste der Arbeitnehmer keine Abzüge hinnehmen und könnte seinen Lohn behalten;unser Vorschlag sorgt zudem dafür, dass es für Arbeitgeber wieder attraktiver wird, ihre Mitarbeiter auf dem oft schwierigen Wohnungsmarkt zu unterstützen.

Auch Billigvermieter wollen wir schonen. Derzeit können Vermieter Werbungskosten nämlich nur eingeschränkt geltend machen, wenn sie eine Wohnung für weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete anbieten. Diese Grenze will der Freistaat nun auf 50 Prozent senken. Dies hilft Vermietern, die sich über Jahre hinweg und oft aus sozialen Gründen mit Mieterhöhungen zurückgehalten haben.


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