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Ehrenzeichen des Bay. Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz
Ehrenzeichen des Bay. Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz

13.08.2021

Ehrenzeichen des Bay. Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt und im Auslandseinsatz

Der Bayerische Landtag hat am 09.02.2021 das neue Bayerische Ehrenzeichengesetz verabschiedet. Damit sollen hervorragende Verdienste im Auslandseinsatz gewürdigt werden.

Damit schaffen wir erstmals ein Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten für Verdienste im Auslandseinsatz. Unsere Soldaten und Einsatzkräfte sind Botschafter für Humanität und Menschenrechte. Sie verdienen höchste Anerkennung.




Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute, Mitglieder des Technischen Hilfswerks und der katastrophenhilfspflichtigen freiwilligen Hilfsorganisationen aus Bayern leisten in Auslandseinsätzen Außerordentliches und stellen dafür persönliche Belange zurück, erdulden widrige Umstände, nehmen gesundheitliche Risiken in Kauf oder begeben sich in Lebensgefahr. Ihre Leistungen und Verdienste hinterlassen in den Einsatzgebieten ein positives Bild Bayerns und seiner Werte. Im eigenen Land hingegen werden diese Leistungen im Auslandseinsatz oft weniger wahrgenommen.

Außerdem haben wir jetzt auch gesetzlich geregelt, dass Ehrenzeichen wie das Fluthelferehrenzeichen von Soldatinnen und Soldaten an der Uniform getragen werden dürfen.

Die Staatsregierung hat nach größeren Katastrophenereignissen (Hochwasser 2013 und 2016, Schneemassen 2019) ihrem Dank an die Katastrophenhelfer mit einem Abzeichen Ausdruck verliehen. An der Bewältigung dieser Katastrophenereignisse hatten Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr großen Anteil. Anders als die vergleichbaren Abzeichen anderer Bundesländer durften sie bisher ein bayerisches Abzeichen jedoch nicht an der Uniform tragen, weil dieses mangels gesetzlicher Grundlage nicht den vom Bundesrecht geforderten Status eines Ordens oder Ehrenzeichens besitzt.

Verdienste für ehrenamtliches Engagement werden mit dem Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten weiterhin gewürdigt. Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1994 wird durch das neue Gesetz fortgeführt.

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