13.08.2021
Inzidenzabhängige Erleichterungen beschlossen
Ministerpräsident Dr. Markus Söder berichtet in der Pressekonferenz über die Beschlüsse des bayerischen Ministerrats nach der Sitzung vom 04.03.2021.
In der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen Deutschland und Bayern jetzt vor entscheidenden Wochen.
Angesichts der Virusvarianten setzt die Staatsregierung weiterhin auf den erfolgreichen Kurs derVorsicht und Umsicht. Der Ausbruch einer dritten Pandemiewelle muss unbedingt verhindert werden. Entscheidend ist ein kluges und ausbalanciertes Konzept mit den Leitplanken:Mehr Testungen, mehr Impfungenund weitere Beachtung derAbstands- und Hygieneregelneinschließlich FFP2-Maskenpflicht.
Der Ministerrat begrüßt dieWeiterentwicklung des Impfkonzepts. Die Einbindung der Vertrags- und Betriebsärzte sowie der niedergelassenen Ärzte wie auch die weitestmögliche Ausschöpfung des Intervalls zwischen den zwei Impfungen wird die Impfgeschwindigkeit deutlich steigern. Auch die angekündigte Freigabe von AstraZeneca für Über-65-Jährige wird die Durchimpfung der besonders vulnerablen Altersgruppe deutlich beschleunigen. Für Bayern besonders bedeutsam ist die Möglichkeit zur prioritären Nutzung der Impfstoffe in stark betroffenen Grenzregionen. Ausdrücklich positiv ist die für Ende März/Anfang April 2021 zugesagte umfassende Einbeziehung der Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne. Wegweisend für weitere Schritte ist diese massive Ausweitung der Impfkapazitäten.Schnellstmöglich muss es heißen: Jeder, der will, bekommt eine Impfung.
Der Ministerrat begrüßt zudem ausdrücklich, dass sich nun auch der Bund dazu entschlossen hat, dieTeststrategiedeutlich zu verbessern und insbesondere kostenlose, leicht zugängliche Testmöglichkeiten nach dem Vorbild der bayerischen Teststrategie für Jedermann einzuführen.
Zudem hat der Ministerrat beschlossen:
- Bayerische Teststrategie konsequent weiter entwickeln – Schnelltests und Selbsttests
a. Der Ministerrat beschließt, die Beschaffung von 11,5 Mio. Antigen-Schnelltests pro Monat bis 30.06.2021. Die erforderlichen Mittel in Höhe von183 Mio.Euro werden zur Verfügung gestellt.
b. Der Ministerrat beschließt die Beschaffung von je 12,4 Mio. Selbsttests für die Monate März bis Mai 2021 sowie von 17,7 Mio. Selbsttests für Juni 2021. Die erforderlichen Mittel in Höhe von284 Mio. Eurowerden zur Verfügung gestellt.
c. Der Ministerrat beschließt weiter die für die Beauftragung der Apotheken als Schnellteststellen erforderlichen Mittel in Höhe von 41 Mio. Euro für den Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung zu stellen.
d. Die Staatsregierung hält an der bewährten regelmäßigenTestpflicht für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimeneinschließlich Behinderteneinrichtungen fest. Denn besonders vulnerable Gruppen müssen besonders geschützt werden. Ab einem Inzidenzwert von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt hat daher künftig die zuständige Kreisverwaltungsbehörde regelmäßige Reihentestungen der in diesen Einrichtungen Beschäftigten anzuordnen (Test mindestens zweimal wöchentlich). - Auf Basis von mehr Testungen und mehr Impfungen unterstützt der Ministerrat den von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 gefassten Beschluss. Auch für alle weiteren Öffnungsschritte gilt der Grundsatz „Vorsicht mit Perspektive“. In einer neuen12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung(12. BayIfSMV) wird mit Geltung ab dem 8. März 2021 und bis einschließlich 28. März 2021 Folgendes geregelt:
- Private Kontakte
Die Möglichkeit zuprivaten Zusammenkünftenmit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März 2021 wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt (Notbremse). Kinder bis 14 Jahre werden dabei jeweils nicht mitgezählt. - Öffnungsperspektiven
Ab 8. März 2021
• Nach den ersten Öffnungen bei Schulen, Friseuren und in einzelnen weiteren Bereichen werden ab dem 8. März 2021Buchhandlungendem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m² wieder öffnen. Unter gleichen Voraussetzungen werdenBüchereien, Archive und Bibliothekenwieder geöffnet. - Frühestens ab 8. März 2021
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen sindab dem 8. März 2021inzidenzabhängig folgende weitere Öffnungen möglich:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile7-Tage-Inzidenz von unter 50besteht, gilt:
- Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m2 für die ersten 800 m2 Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m2.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
- Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einestabile 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100besteht, gilt:
- Öffnung desEinzelhandelsfür Terminshopping-Angebote („Click & meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann.
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorherigerTerminbuchung und Kontaktnachverfolgung
- Individualsportmaximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.
d.Frühestens ab 22. März 2021sind folgende weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich:
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine7-Tage-Inzidenz von unter 50besteht, so gilt:
- Öffnung der Außengastronomie
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100besteht, gilt:
- Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorherigerTerminbuchungneben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist eintagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttestder Tischgäste erforderlich.
- Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
- Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.
e. Notbremse: Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben.
f. Die näheren Details der Öffnungen richten sich nachRahmenkonzepten, die die Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, für Wissenschaft und Kunst sowie für Digitales bzw. des Innern, für Sport und Integration jeweils im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellen.
g. Künftige weitere Öffnungsschritte
Überweitere Öffnungsschritteund die Perspektive für die noch nicht
geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren Ende März nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder entschieden werden.
h. Kontaktnachverfolgung – auch elektronisch
Es wird aus Gründen des Datenschutzes klargestellt, dass dieKontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form(z.B. mittels einer App) erfolgen kann. Selbstverständlich müssen auch in diesem Fall Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktpersonen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektionsgeschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können.
i. Einreisequarantäne
DieEinreisequarantäneverordnungwird bis einschließlich 28. März 2021 verlängert. Für die Einreise speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virusvariantengebieten gelten dabei folgende Änderungen:
- Die Quarantänedauer beträgt hier künftig 14 Tage (statt bisher nur 10 Tage).
- Die Quarantäne kann nicht mehr durch vorzeitige Freitestung (Negativtest am fünften Tag nach der Einreise) verkürzt werden.
Die sonstigen Quarantäneausnahmen für die Einreise aus Virusvariantengebieten (v. a. für Warentransport und systemrelevante Grenzgänger und Grenzpendler) bleiben unverändert.
j. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen zu veranlassen.
3. Schulen
An den Schulen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen derGrundsatz „vom Wechsel- in den Präsenzunterrichtbzw. vom Distanz- in den Wechselunterricht“.
Der Unterricht an den Schulen findet ab15. März 2021daher in folgenden Schritten statt:
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadtunter 50erfolgt in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenzunter 100findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechselunterricht statt.
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadtüber 100findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.
Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert.
4. Kinderbetreuungseinrichtungen
InKinderbetreuungseinrichtungenund in Kindertagespflegestellen gilt in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen: Bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung.
5. Stärkung der Sozialkontakte in Alten- und Pflegeheimen
Dank der deutlich fortgeschrittenen Impfungen inAlten- und Pflegeheimenkönnen in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wiedermehr soziale Kontakte(Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschaftsveranstaltungen) ermöglicht werden, sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet. Dabei sind weiterhin Hygiene- und Testkonzepte umzusetzen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, im nächsten Ministerrat hierüber zu berichten.