Logo Dr. Florian Herrmann, MdL
Kabinett: Bau- und Wohnungsthemen
Kabinett: Bau- und Wohnungsthemen

29.03.2023

Kabinett: Bau- und Wohnungsthemen

Am 28.03.2023 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, eine Sitzung des Ministerrates geleitet. Das Kabinett befasste sich insbesondere mit Bau- und Wohnungsthemen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL: "Unser bayerisches Wasser ist Lebensgrundlage und unser großer Schatz. Daher verbessern wir seinen Schutz und wenden uns gegen jede Form der Privatisierung. Wir sparen, speichern und verteilen Wasser in alle Regionen. Wir berufen einen Runden Tisch ein, um unsere Wasserstrategie weiter voranzubringen."

1. Staatsregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus / Bayern-Darlehen für mehr Wohneigentum / Bundesratsinitiative für Eigenheimzulage und Baukindergeld

Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat die Staatsregierung Anfang des Jahres ein umfassendes Programm beschlossen, um den Wohnungsbau im Freistaat anzukurbeln. Heute hat der Ministerrat weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei nimmt der Freistaat insbesondere die Schaffung von selbstgenutztem Wohnungseigentum als wesentlicher Baustein der Vermögensbildung und Grundpfeiler einer soliden Altersvorsorge in den Fokus.

Zentrales Element ist das neue „Bayern-Darlehen“ bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), um Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen: In einem ersten Schritt sollen die Zinsen im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm weiter reduziert werden. Dadurch sollen Familien im Rahmen der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung beim Bau oder Kauf eines Eigenheims noch besser unterstützt werden. Ein zweiter Schritt umfasst eigenkapitalersetzende Maßnahmen. Das Bürgschaftsprogramm zur Förderung des Wohnungswesens soll intensiv beworben werden. Damit gewährt der Freistaat Darlehensnehmern unabhängig von ihrem Einkommen Staatsbürgschaften für Nachrangdarlehen zur Schaffung von Wohnraum sowie für den Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung.

Kontraproduktiv für die Schaffung und den Erhalt von günstigem Wohnraum ist die Schaffung immer neuer, unverhältnismäßiger Auflagen. Die Staatsregierung kritisiert deshalb den Entwurf einer Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und den Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes. Diese aktuellen Vorhaben der Europäischen Union und des Bundes werden zu einer weiteren Verschärfung der Lage auf dem Wohnungsmarkt führen. Der Freistaat fordert EU und Bund zum Umsteuern auf. Die Rahmenbedingungen für die Bau- und Wohnungswirtschaft müssen so gestaltet werden, dass Bauen und Wohnen bezahlbar bleiben und die Belastbarkeit von Wirtschaft und privaten Haushalten nicht aus dem Blick verloren wird. Statt unverhältnismäßigen Auflagen von EU und Bund wären neue Fördermöglichkeiten für die Bildung von Wohneigentum wichtig. Bayern wird deshalb eine Bundesratsinitiative einbringen, um mit der Eigenheimzulage und dem Baukindergeld zwei bewährte Instrumente zur Schaffung von Wohneigentum neu aufzulegen.

2. Staatsregierung gegen Nord-Süd-Aufteilung der deutschen Strompreiszone / Benachteiligung bayerischer Stromverbraucher muss verhindert werden / Freistaat prüft Netzentwicklungsplan 2037/2045 kritisch

Die Bayerische Staatsregierung spricht sich für den Erhalt einer einheitlichen deutschen Strompreiszone aus. Höhere Strompreise im Süden als im Norden Deutschlands werden klar abgelehnt. Sie würden in der Summe den gesamten Industriestandort Deutschland beschädigen. Für den Erhalt einheitlicher Strompreise ist auch der bedarfsgerechte Ausbau der Übertragungsnetze zentral. Die Staatsregierung wird den kürzlich vorgestellte Netzentwicklungsplan 2037/2045 unter diesem Aspekt kritisch überprüfen. Es muss sichergestellt sein, dass die bayerische Industrie auch in Zukunft – auch für die lokale Produktion von Wasserstoff – mit ausreichend Strom versorgt werden kann. Bayern wird sich daher konstruktiv in den anstehenden Konsultationsprozess einbringen.

Bislang wird an der Strombörse ein bundesweit einheitlicher Großhandelspreis für Strom festgesetzt. Dabei ist egal, ob der Strom in Flensburg oder in Berchtesgaden verbraucht wird. Zwar gibt es Preisunterschiede für die Verbraucher. Diese sind jedoch insbesondere auf die Preisgestaltung der Energieversorger und die regional unterschiedlichen Netznutzungsentgelte zurückzuführen. Gerade für Großverbraucher wie die energieintensive Industrie ist der Stromgroßhandelspreis ein wichtiger Kostenfaktor.

Die EU-Kommission sowie verschiedene Entscheidungsträger in Norddeutschland neigen zur Aufspaltung der einheitlichen deutschen Strompreiszone. Dadurch würde der Börsenstrompreis in Norddeutschland preiswerter als im Süden. Die Staatsregierung lehnt dies entschieden ab und will gemeinsam mit anderen betroffenen Bundesländern gegen die drohende Preiszonenaufteilung vorgehen. Eine solche Aufteilung ist mit dem einheitlichen deutschen Wirtschaftsraum nicht vereinbar und würde den gesamten Industriestandort Deutschland beschädigen. Es ist eine Illusion, dass sich die Industrie in Folge im Norden Deutschlands ansiedeln würde. Im Gegenteil, mit einer solchen Teilung und Schwächung der süddeutschen Industriezentren würde die drohende Abwanderung der deutschen Industrie in Länder wie die USA oder nach Asien nur noch verschärft. Die Staatsregierung fordert daher in diesem Kontext die gesamte Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, sich zum Erhalt der einheitlichen deutschen Strompreiszone zu bekennen und entsprechend gegenüber der EU einzusetzen.

Daneben haben die Übertragungsnetzbetreiber am vergangenen Freitag den Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 veröffentlicht. Der Freistaat wird die darin getroffenen Annahmen, insbesondere zum Stromverbrauch der Industrie und zur Produktion von Wasserstoff im Süden Deutschlands und Bayerns zusammen mit der Wirtschaft kritisch überprüfen. Die bedarfsgerechte Versorgung Bayerns mit Strom ist ein entscheidender Standortfaktor. Hier darf es zu keinen Fehleinschätzungen kommen. Bayern wird sich hier konstruktiv in die laufenden Konsultationen einbringen.

Der Netzentwicklungsplan unterstellt zudem einen massiven Ausbau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken, um die Schwankungen der Stromerzeugungen aus Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Die nötigen Weichenstellungen müssen dabei jedoch abseits des Netzentwicklungsplans vom Bund getroffen werden. Hier wurde leider bislang wenig unternommen. Die Staatsregierung fordert daher die Bundesregierung auf, endlich unverzüglich Vorschläge vorzulegen, wie diese dringend benötigten Kraftwerke endlich auch gebaut werden können. Einen Fokus auf alte Kohlekraftwerks-Standorte in West und Ost lehnt die Staatsregierung ab. Die regionale Verteilung dieser Kraftwerke muss dem regionalen Bedarf und nicht strukturpolitischen Überlegungen folgen.

3. Bayerische Bundesratsinitiative für Beibehaltung der Wahlfreiheit bei Lohnsteuerklassen für Ehegatten / Keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür

Die Bundesregierung hat Anfang März ihre Reformvorschläge zur Änderung der Familienbesteuerung vorgestellt. Kernelement des Reformvorhabens ist die Abschaffung und zwangsweise Überführung der Lohnsteuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV. Das Vorhaben der Ampel-Koalition bedeutet letztendlich die Abschaffung einer zusätzlichen bürokratiearmen Wahlmöglichkeit im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, die momentan von zahlreichen Eheleuten bewusst gewählt wird.
Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative zur Beibehaltung der Wahlfreiheit für Ehegatten bei den Lohnsteuerklassen-Kombinationen beschlossen:

  • Verheiratete Paare sollen auch zukünftig frei nach ihren eigenen persönlichen Verhältnissen die Entscheidung treffen können, welche Lohnsteuerklassen-Kombination für sie am besten passt, zumal sich ihre endgültige effektive Steuerschuld durch die Wahlrechtsausübung nicht ändert. Der monatliche Lohnsteuerabzug hat ausschließlich Vorauszahlungscharakter auf die vom Finanzamt festgesetzte Einkommensteuer.
  • Daneben könnte die verpflichtende gesetzliche Normierung der Lohnsteuerklasse IV mit Faktor der Einstieg und Versuch der Bundesregierung sein, die bestehende Lohn- bzw. Einkommensbesteuerung von Ehegatten grundlegend neu zu regeln oder gar das Ehegattensplitting zur Disposition zu stellen. Das Ehegattensplitting ist jedoch keine beliebig änderbare Steuervergünstigung. Art. 6 des Grundgesetzes stellt neben der Familie ausdrücklich auch die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es darf keine Abschaffung des Ehegattensplittings durch die Hintertür geben.
  • Die Bundesregierung muss von ihrem Reformvorhaben zur Familienbesteuerung Abstand nehmen und sich eindeutig und klar zur unveränderten Beibehaltung des Ehegattensplittings bekennen.

Zurück zur Übersicht