13.08.2021
Kabinett beschließt Erleichterungen in Grundschulen, bei Sport und Kultur
Ministerpräsident Dr. Markus Söder, MdL, hat am 22.06.2021 die Sitzung des Ministerrats geleitet. Das Kabinett, das wieder per Video-Schalte tagte, befasste sich insbesondere mit den Folgen der Corona-Pandemie.
Über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung informierte ich zusammen mit Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL, und Gesundheitsminister Klaus Holetschek, MdL, im Rahmen einer Pressekonferenz im Foyer des Prinz-Carl-Palais.
1. Kabinett beschließt Erleichterungen in Grundschulen, bei Sport und Kultur
Ab Mittwoch, 23. Juni 2021, gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:
• Unter freiem Himmel entfällt in der Schule, Hochschule und den Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Es bleibt auf ausreichenden Mindestabstand aller Beteiligten zu achten.
• Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 entfällt an den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen im Klassenzimmer nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht.
• Bei Sport- und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel bleiben wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. Davon dürfen höchstens 100 ohne feste Plätze (als Stehplätze) mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze.
2. Bayern stärkt Forschung zum Post-COVID-Syndrom mit fünf Millionen Euro / Förderung innovativer multidisziplinärer Versorgungskonzepte für Long-COVID-Patienten
Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie zeigt sich, dass immer mehr Erkrankte unter Spät- und Langzeitfolgen von COVID-19-Erkrankungen leiden. Die Staatsregierung startet deshalb eine Förderinitiative für die Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom und stellt hierfür fünf Millionen Euro bereit. Gegenstand der Förderung sollen insbesondere innovative multidisziplinäre Versorgungskonzepte für Long-COVID-Patienten sein. Neben einer Verbesserung der wissenschaftlichen Datenbasis liegt der Fokus auf einer möglichen Übertragung in die Regelversorgung. Antragsteller können beispielsweise Einrichtungen der medizinischen Versorgung, aber auch Verbünde und Forschungsnetzwerke sein.
Als Post-COVID-Syndrom werden Symptome bezeichnet, die sich während oder nach einer COVID-19-Erkrankung entwickeln, länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine alternative Diagnose erklärt werden können. Zu den Symptomen können unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Erschöpfung („Fatigue“) und psychische Beschwerden, aber auch andauernde Atembeschwerden und Herz-Kreislauf-Beschwerden gehören.
Experten gehen davon aus, dass etwa zehn Prozent der Erkrankten mit Spätfolgen zu kämpfen haben. In Bayern entspräche das derzeit rund 65.000 Betroffenen. Gleichwohl ist die Forschungslage bislang noch unzureichend. Erfahrungen in Deutschland basieren überwiegend auf Einzelfallbeobachtungen. Aussagekräftige Studien zu Verläufen sowie zu Dauer, Frequenz und Inhalten einer zielführenden Rehabilitation gibt es kaum.