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Kabinett: Corona-Maßnahmen und Kulturförderung
Kabinett: Corona-Maßnahmen und Kulturförderung

15.03.2022

Kabinett: Corona-Maßnahmen und Kulturförderung

Zusammen mit Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume habe ich die Ergebnisse der Ministerratssitzung vom 15.03.2022 unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.Das Kabinett befasste sich insbesondere mit den Folgen der Coronapandemie sowie des Krieges in der Ukraine.


Bayern verlängert wichtige Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 2. April – Maskenpflicht und Zugangsregeln in aktueller Pandemielage weiterhin notwendige Instrumente

Die aktuelle Pandemielage mit Höchstwerten bei den Neuinfektionen gebietet es, wichtige Schutzmaßnahmen zu verlängern. Dies betrifft im Kern die bestehenden 2G-/3G-Regeln und die Maskenpflicht. Maskenstandard bleibt in Bayern die FFP2-Maske.

Bei der Maske in der Schule können wir aber dank des hohen Schutzniveaus aufgrund der regelmäßigenPCR-Testungen stufenweise Lockerungsschritte unternehmen.

In einem ersten Schritt entfällt daher von kommendem Montag an (21. März 2022) die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz in den Grundschulen sowie an Förderschulen. In einem zweiten Schritt entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer am Platz ab dem 28.März 2022 dann ebenso für die 5. und 6. Klassen aller Schulen. In den Schulen und Kitas wird auch wie bisher regelmäßig getestet. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse gilt zudem weiterhin ein intensiviertes Testregime und Maskenpflicht auch am Platz.

Die Zugangsregelungen nach Impf-, Genesenen- oder Teststatus – also die Regelungen zu 2G plus, 2G oder 3G – bleiben im schon bisher geltenden Umfang – zum Beispiel in Diskotheken (2G plus), bei Sport, Kultur und im Freizeitbereich (2G), in Zoos (2G), bei Messen und Kongressen (2G), bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen (2G), in der Gastronomie und im Beherbergungswesen (3G) sowie in Hochschulen und im weiteren außerschulischen Bildungsbereich (3G).

Für den Zugang von Besuchern und Beschäftigten zu vulnerablen Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen benötigen Besucher weiterhin einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte brauchen – analog der bisherigen Bundesregelung – zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.

Aufgrund der zu erwartenden bundesrechtlichen Vorgaben entfallen dagegen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen sowie bestehende Alkoholverkaufs- und -konsumverbote sowie die Verpflichtung zur Betreuung in festen Gruppen in Kitas.

Ich kritisierte, dass durch die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes künftig nach Auslaufen der Übergangsregelung mit Ablauf des 2. April 2022 nur noch wenige Schutzmaßnahmen möglich sein werden. Das von Berlin vorgelegte Gesetz ist aus meiner Sicht bei der jetzigen angespannten Infektionslage kein taugliches Instrument. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte seine Überzeugung – gerade als Wissenschaftler – nicht einem faulen Kompromiss zugunsten der Kabinettsdisziplin der Ampel-Regierung opfern. Ich hoffe sehr, dass die lauter werdenden kritischen Stimmen auch von Politikern der Ampel-Parteien noch etwas Vernunft und Praktikabilität in das Gesetz einbringen können.

Bayern ist Kulturstaat / Lebendige Kulturlandschaft erhalten: Freistaat verlängert Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende / Neues Förderpaket für die Freie Kunst-Szene

Kultur ist in Bayern mehr als ein wichtiger Wirtschaftszweig: Bayern ist ein Kulturstaat. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Kunst- und Kulturschaffenden und den kulturellen Veranstaltungsbetrieb in ganz Bayern besonders getroffen. Mit Blick auf die vergleichsweise langen Planungszeiten im Kulturbereich, aber auch auf ein noch zurückhaltendes Publikumsinteresse sind die Folgen der Pandemie für den Kulturbereich nach wie vor vorhanden. Die Bayerische Staatsregierung verlängert deshalb die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu stabilisieren.

Folgende Programme werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert:
• Das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe,
• Das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens,
• Das Spielstätten- und Veranstalterprogramm und
• Das Hilfsprogramm für die Laienmusik.

Zudem stellt die Staatsregierung als Signal des Aufbruchs bis zu drei Millionen Euro für das neue „Neustart-Paket Freie Kunst“ zur Verfügung. Damit können bereits bestehende Fördermaßnahmen ausgebaut und gleichzeitig zusätzliche Akzente durch neue Projektförderungen zum Beispiel für Gastspiel- und Tourneeauftritte, Kooperationsprojekte oder Angebote der Kulturvermittlung gesetzt werden. Das Förderpaket wird zusammen mit den Landesverbänden der einzelnen Kunstsparten konzipiert und umgesetzt.

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