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Kabinett: Inklusion und Wohnbau-Booster
Kabinett: Inklusion und Wohnbau-Booster

16.01.2023

Kabinett: Inklusion und Wohnbau-Booster

Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am 16.01.2023: Zusammen mit Bauminister Christian Bernreiter und Sozialministerin Ulrike Scharf habe ich über die wesentlichen Ergebnisse der Beratung imformiert.



1. Wohnbau-Booster für Bayern / Freistaat stockt Wohnraumförderprogramme massiv auf / Weitere Mobilisierung von Bauland / Bund muss Wohnungsbau ankurbeln statt bremsen und Förderwirrwar beenden

Die Rahmenbedingungen für den Bau neuer und kostengünstiger Wohnungen sind schwierig. Hohe Kosten und unsichere Förderung auf Bundesebene haben private Wohnungsbauunternehmen allein in Bayern zur Streichung von 2.000 Wohnungen veranlasst, die 2023 hätten gebaut werden sollen. Mit breit angelegten Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene soll der schwierigen Lage auf dem Wohnungsmarkt gegengesteuert werden.

Der Freistaat antwortet mit einem Wohnbau-Booster Bayern. Kern sind eine massive Aufstockung der bayerischen Wohnungsbauförderprogramme und die Mobilisierung von Bauland:

1. Weiterentwicklung bayerischer Wohnraumförderprogramme:
Unter anderem Verdoppelung der objektabhängigen Darlehen von 25 auf durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau mit Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr über gesamte Laufzeit; Erhöhung des allgemeinen Zuschusses von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter im Mietwohnungsbau sowie Extra-Förderung bei Bau von Mietwohnungen in Ortskernen; Anreize für längere Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren; Verlängerung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bis 2030; für Kommunen Erhöhung des Zuschusses von Maßnahmen im Bestand von 30 auf 40 Prozent; Verlängerung der Belegungsbindungen auf 25 Jahre; Erhöhung des Zweiterwerbszuschusses von 30.000 auf bis zu 50.000 Euro und pro Kind von 5.000 auf 7.500 Euro in der Eigenwohnraumförderung.

2. Verbilligte Abgabe von Wohnbaugrundstücken im Erbbaurecht:
Verbilligte Abgabe von geeigneten staatlichen Grundstücken im Erbbaurecht an staatliche Wohnungsbaugesellschaften; Prüfung, ob und wie bei fehlendem Staatsbedarf die verbilligte Abgabe auch an Kommunen erfolgen kann, die sozialen Mietwohnungsbau betreiben; Erbbauzins bis zu null Prozent während gesamter Dauer der Sozialbindung.

3. Aufstockung des Kapitals der BayernHeim:
Erhöhung des Eigenkapitals von 500 Millionen Euro um 250 Millionen Euro für künftige Projekte in einem schwieriger werdenden Markt.

4. Stärkung der Innenentwicklung:
Kombination von Wohnraum- und Städtebauförderung zur Förderung von Sanierungen leerstehender Gebäude in Ortskernen.

5. Ausweitung der Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau:
Flexibleres Baurecht für mehr Spielräume von Planerinnen und Planern; Orientierung am Gedanken des Gebäudetyps E.

Gleichzeitig muss auch der Bund nachziehen und konsequente Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus ergreifen. Dafür stellt die Staatsregierung klare Forderungen an die Bundesregierung:

1. Mehr Investitionsanreize für Wohnungsneubau schaffen:
Dauerhafte Einführung einer degressiven Abschreibung für Mietwohnungsneubau; Steuerbegünstigung für selbstgenutztes Wohneigentum; Länderöffnungsklausel bei Grunderwerbsteuer; Regionalisierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer.

2. Sicherheit und Erhöhung von KfW-Förderung:
Sicherheit durch höhere und dauerhafte Förderung; alternativ zu Darlehen auch wieder Zuschüsse nötig; keine weitere Verschärfung der technischen Anforderungen an Gebäude, die zusätzlich Baupreise erhöhen.

3. Mehr Möglichkeiten bei Baulandmobilisierung:
Befreiung von Bebauungsplan nicht nur im angespannten Wohnungsmarkt, sondern mit Zustimmung der Kommunen überall in Bayern.

4. Weitere Maßnahmen im Bauplanungsrecht:
Unter anderem Ausbau des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens und Baurecht auf Zeit.

5. Sicherheit für private Vermieter:
Änderungen im Mietrecht sorgfältig abwägen; Maßnahmen wie Mietenstopp oder Mietendeckel, die zu weitgehend in die Rechte der privaten Vermieter eingreifen, als investorenfeindlich ablehnen.

6. Baukindergeld 2 für Familien:
15.000 Euro pro Kind über 10 Jahre bei Haushaltseinkommen von maximal 100.000 Euro.

Der Freistaat wird die Forderungen gegenüber der Bundesregierung in Form einer Bundesratsinitiative an den Bund adressieren. Bayern legt mit seinen eigenen Maßnahmen vor. Der Bund muss nachziehen und Verantwortung für neuen und kostengünstigen Wohnraum übernehmen, denn Wohnen ist heute mehr denn je eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit.

2. Bayern ist Chancenland für alle / Freistaat unterstützt Inklusion mit jährlich fast fünf Milliarden Euro

Bayern ist Chancenland für alle. Gelebte Inklusion ist ein Mehrwert für die gesamte Gesellschaft. Deshalb will die Staatsregierung die Teilhabe für Menschen mit Behinderung ständig weiter verbessern. Mit der Unterstützung von jährlich fast fünf Milliarden Euro innerhalb Bayerns stehen der Freistaat und die Bezirke fest an der Seite von Menschen mit Behinderung. Dabei wird das Motto „Nichts über uns ohne uns“ gelebt. Alle wichtigen Maßnahmen der bayerischen Behindertenpolitik werden frühzeitig eng mit den Betroffenenverbänden abgestimmt.

So entsteht eine echte Teilhabe für rund 1,5 Millionen Menschen mit Behinderung im Freistaat (rund zwölf Prozent der bayerischen Bevölkerung): das Programm „Bayern barrierefrei“, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), Neuregelung zu einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), Maßnahmen für barrierefreies Bauen und inklusives Wohnen, das Corona-Investitionsprogramm oder bundesweit die erste Autismusstrategie sind nur einige Beispiele, wie im Freistaat Teilhabe und Miteinander funktionieren. Allein im Jahr 2022 hat die Staatsregierung 95 Millionen Euro für Beschäftigungs- und Wohnplätze aus dem Corona-Investitionsprogramm investiert. So können Menschen mit und ohne Behinderung miteinander leben, lernen und arbeiten.

3. Bayern geht pragmatischen Weg bei schulischer Inklusion / 1.200 Lehrerstellen für die Inklusion seit 2011 / Inklusion ist fester Bestandteil der Lehreraus- und -fortbildung

Im Freistaat ist die schulische Inklusion in allen Schulen und allen Schularten fest etabliert. Der bayerische Weg der Inklusion hat sich mehr als bewährt. Die zugrundeliegenden Strukturen werden auch in Zukunft die schulische Inklusion in Bayern weiter voranbringen.

Seit der Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes im Jahr 2011 setzt Bayern bei der schulischen Inklusion erfolgreich auf eine Vielfalt an Förderorten und Fördermöglichkeiten. Hierzu wurden neben der bewährten Struktur von Förderschulen gleichzeitig neue Strukturen und Fördermöglichkeiten geschaffen, allen voran mit dem „Schulprofil Inklusion“. Mehr als 450 Schulen im Freistaat haben inzwischen das „Schulprofil Inklusion“ und sind Aushängeschilder für die gelebte Inklusion. Zudem wurden acht „Inklusive Regionen“ eingerichtet, um den Blick von der einzelnen Schule auf die größere Einheit, auf die ganze Region zu richten, wo alle Akteure in einer Region – Schulen, die Schulämter, die Staatliche Schulberatung, die Jugendhilfe und die Schulaufwandsträger – eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Für eine gelingende Inklusion hat der Freistaat seit 2011 jedes Jahr 100 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion geschaffen. Mit dem Schuljahr 2022/2023 stehen insgesamt 1.200 Stellen zur Verfügung – neben den insgesamt 500 zusätzlichen Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen, welche im Rahmen des Programms „Schule öffnet sich (2018-2022) geschaffen wurden. Sie sind Teil der multiprofessionellen Teams und unterstützen die Lehrkräfte bei ihrer pädagogischen Arbeit.

Das Thema „Inklusion“ ist auch in der bayerischen Lehrerbildung fest verankert. Studierende aller Lehrämter erhalten wichtiges Basiswissen zu Inklusion und Sonderpädagogik. Zudem wurden die Ausbildungskapazitäten für Sonderpädagogik mit bayernweit insgesamt fünf neuen Lehrstühlen erhöht. Auch ein neuer dritter Studienstandort für das Lehramt für Sonderpädagogik wurde hierdurch an der Universität Regensburg etabliert. Zu Fortbildungszwecken können alle bayerischen Lehrkräfte auf ein breites Angebot an Schulungen zurückgreifen. Für die Konzeption und Durchführung der Fortbildungen hat die ALP Dillingen eine eigene Organisationseinheit eingerichtet. Von 2018 bis 2021 konnten auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene insgesamt 4.557 Veranstaltungen mit rund 88.500 Teilnahmen von Lehrkräften angeboten werden. Zudem stehen den Grund- und Mittelschulen flächendeckend „Beauftragte für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung“ zur Verfügung, um die Schulen beim Prozess einer inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung professionell zu begleiten.

4. Freistaat treibt digitale Barrierefreiheit voran

Die Staatsregierung will auch bei der Digitalisierung gleichwertige Lebensverhältnisse für alle schaffen. Deshalb unterstützt Bayern durch eine ganze Reihe von Maßnahmen eine bessere digitale Teilhabe. Damit hilft der Freistaat nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch älteren Menschen und vielen, die im Umgang mit digitalen Anwendungen ungeübt sind. Die Staatsregierung geht mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ voran und gestaltet auch ihre eigenen digitalen Angebote möglichst barrierefrei.

Zudem treibt die Staatsregierung innovative digitale Lösungen voran, die Menschen mit Einschränkungen neue Möglichkeiten der Teilhabe bieten. Der Cyber-Hackathon #codebarrierefrei der Staatsregierung zeigte das Potential der Anwendung von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz für die digitale Barrierefreiheit auf. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden verschiedene Projekte ausgezeichnet. Sie zeigen, dass die Zusammenarbeit mit Entwicklern und Startups große Potentiale birgt, die digitale Barrierefreiheit voranzubringen. So baut die Staatsregierung ihre bereits erreichten Erfolge bei der Senkung digitaler Hürden weiter aus.

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