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Kabinettsklausur zum bayerischen Jahreshaushalt 2021
Kabinettsklausur zum bayerischen Jahreshaushalt 2021

13.08.2021

Kabinettsklausur zum bayerischen Jahreshaushalt 2021

Der Bayerische Ministerrat hat unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner Klausurtagung vom 17.11.2020 die Eckpunkte des Jahreshaushaltes für 2021 beschlossen.

Eckpunkte des Jahreshaushalts 2021: Sicherheit, Stabilität und Zukunft auch in der Krise / Schwerpunkte bei Familie, Bildung, Technologie und Forschung / Über 5.500 neue Stellen, insbesondere für die Schulen, die Hightech Agenda plus und den Öffentlichen Gesundheitsdienst

1. Der Ministerrat hat in seiner Klausurtagung am 17. November 2020 die Grundzüge des Jahreshaushalts 2021 beschlossen:

       
  • Als Sicherheitshaushalt ist er eine Antwort auf die Corona-Pandemie. Bayern investiert kraftvoll in die Krisenbewältigung. Die Menschen können sich auf die Staatsregierung verlassen.
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  • Als Stabilitätshaushalt steht er für haushaltspolitische Solidität und Verlässlichkeit.
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  • Als Zukunftshaushalt ist er mit vielen politischen Schwerpunkten insbesondere in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Konjunkturprogramm zum Durchstarten aus der Krise.

2. Der Ministerrat hebt insbesondere folgende Eckpunkte des Jahreshaushalts 2021 hervor:

       
  • Die Gesamtausgaben 2021 betragen rund 70,2 Mrd. Euro.
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  • Im Haushalt 2021 sind insgesamt 5.559,5 neue Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 501 neue Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, 1.835 neue Stellen für die Hightech Agenda plus, 1.250 zusätzliche Stellen für Lehrer, 100 neue Stellen für „Schule öffnet sich“ sowie 500 zusätzliche Stellen für die Polizei zur Erfüllung des 10-Punkte-Plans und des Masterplans BAYERN DIGITAL II.
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  • Den größten Ausgabenblock bilden die Bildungsausgaben mit insgesamt rund 23,7 Mrd. Euro.
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  • Für die innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 7,3 Mrd. Euro vorgesehen.
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  • Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 5,7 Mrd. Euro.
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  • Der Kommunale Finanzausgleich 2021 wird mit 10,3 Mrd. Euro – trotz Steuerausfälle infolge der Corona-Pandemie – auf dem hohen Vorjahresniveau gehalten.
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  • Die Investitionsausgaben steigen mit insgesamt 9,9 Mrd. Euro auf ein neues Rekordniveau. Die Investitionsquote beträgt damit herausragende 14,1 Prozent.

3. Angesichts der Fortdauer der Corona-Pandemie liegt auch im Haushaltsjahr 2021 eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Die Staatsregierung hat sich deshalb strikter Ausgabedisziplin verpflichtet. Um die Aufnahme neuer Schulden so gering wie möglich zu halten, sind deshalb Entnahmen aus der Haushaltssicherungsrücklage auf Vorjahresniveau und ein Konsolidierungsbeitrag der Ressorts in Höhe von 500 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus muss von der Ausnahmeregelung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse erneut Gebrauch gemacht werden. Die Finanzierung der krisenbedingten Sonderbedarfe 2021 in Höhe von 10,7 Mrd. Euro bewegt sich dabei innerhalb des bisherigen und nicht weiter erhöhten Gesamtkreditrahmens 2020 von 20 Mrd. Euro durch Schuldenaufnahme im Sonderfonds „Corona-Pandemie“. Die Staatsregierung setzt damit ein klares Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch in Zeiten der Corona Pandemie.

4. Der Ministerrat stellt ferner folgende Ausgabeschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2021 heraus:

       
  • Für die Technologieoffensive „Hightech Agenda Bayern“ (inklusive „Hightech Agenda Plus“) werden insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 925 Mio. Euro sowie rund 1,46 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen eingeplant.
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  • Die Gesamtansätze für die gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen betragen 2021 rund 569 Mio. Euro.
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  • Zur Förderung der Digitalen Bildung an Schulen werden – als Ergebnis des Schul-Digitalisierungsgipfels vom 23. Juli 2020 – insgesamt fast 68 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
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  • Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen sind Mittel in Höhe von insgesamt rund 2,85 Mrd. Euro eingeplant. Dies sind rund 258 Mio. Euro mehr als im Haushaltsjahr 2020. Die Mittel stehen unter anderem für die Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG, die Beitragsentlastung für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen, die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und das Bayerische Krippengeld zur Verfügung. Für die Förderung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze und zur Schaffung von 10.000 zusätzlichen Hortplätzen sind rund 85 Mio. Euro Ausgabemittel und 159 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
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  • Für die Fortführung des Bayerischen Familiengeldes sind insgesamt 770 Mio. Euro vorgesehen.
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  • Für das Bayerische Landespflegegeld stehen insgesamt 380 Mio. Euro zur Verfügung.
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  • Für die Bayerische Klimaschutzoffensive sind insgesamt rund 77 Mio. Euro und für das Maßnahmenpaket Artenschutz insgesamt rund 76 Mio. Euro berücksichtigt.
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  • Für die Tiergesundheit (inkl. Bekämpfung von Tierseuchen) sind insgesamt rund 13 Mio. Euro eingeplant. Das ist im Vergleich zu 2020 eine Erhöhung um 9 Mio. Euro zur Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, insbesondere zum Erwerb weiterer Wildzäune zur Errichtung von Schutzzonen und festen Zäunungen und zur Anhebung der Abschussprämie für Wildschweine auf 70 Euro ab 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021, wobei die Abschussprämie von 100 Euro in Grenzgebieten unverändert erhalten bleibt.
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  • Für die Förderung des Tourismus in Bayern sind 2021 insgesamt rund 83 Mio. Euro vorgesehen.
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  • Für die Förderung von Maßnahmen im Energiebereich werden 2021 insgesamt rund 74 Mio. Euro veranschlagt (insbesondere für 10.000-Häuser-Programm mit dem Photovoltaik-Speicher-Programmteil).
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  • Die Mittel für Bau- und Unterhalt der Staatsstraßen in Bayern werden auf dem hohen Vorjahresniveau (rund 393 Mio. Euro) fortgeführt.

5. Auf dieser Grundlage wird das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat den Regierungsentwurf des Haushalts 2021 erstellen und ihn dem Ministerrat in der Sitzung am 24. November 2020 zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.

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