05.07.2020
Lockerungen und Unterstützung durch die Staatsregierung für Musikvereine
Mich haben in der Corona-Zeit zahlreiche Anfragen von Musikvereinen aus dem Landkreis Freising erreicht.
Denn ab März mussten alle Veranstaltungen, Feiern und Auftritte, die für das Frühjahr und den Sommer geplant waren, fast von einem auf den anderen Tag abgesagt werden. Damit fielen den Musikvereinen im Landkreis Freising nicht nur wichtige Einnahmequellen weg, auch die Proben- und Jugendarbeit sowie das für den Zusammenhalt so wichtige Vereinsleben mussten leider komplett pausieren.
Ich freue mich daher mitteilen zu können, dass aufgrund der inzwischen deutlich gesunkenen Infektionszahlen stufenweise Erleichterungen bei den Corona-bedingten Einschränkungen möglich sind, damit Wirtschaft und Gesellschaft wieder ein Stück weit zur Normalität zurückkehren können. Das bedeutet für das kulturelle Leben:
- Seit dem 8. Juni 2020 ist wieder ein eingeschränkter Probenbetrieb für Instrumentalgruppen im Bereich der Laienmusik möglich. Instrumentalproben können damit – allerdings unter Beachtung entsprechender Schutz- und Hygienemaßgaben – wieder stattfinden.
- Zum 15. Juni 2020 erfolgte dann die Wiederaufnahme des Konzert- und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Berücksichtigung entsprechender Schutzkonzepte und mit einer zahlenmäßigen Beschränkung auf bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Gäste im Freien.
- Zum 22. Juni 2020 wurden diese Personenhöchstzahlen erweitert: Seither sind Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen für bis zu 100 Besucher in Innenräumen und bis zu 200 Besuchern im Freien möglich.
- Zum 1. Juli 2020 wurde die bisher geltende umfassende Maskenpflicht bei kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gelockert. Für die Besucher gilt die Maskenpflicht nur noch, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden. Die bestehenden Regelungen für Mitwirkende bleiben hiervon allerdings unberührt.
Dennoch sind bei Proben und Veranstaltungen der Musikvereine weiterhin etliche Schutz- und Hygienemaßnahmen zu beachten. Es ist uns bewusst, dass die immer noch geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, der gerade die Ehrenamtlichen vor besondere Herausforderungen stellt.
Allerdings sind eben leider auch konkrete Fälle bekannt, wo es bei Chorproben oder ähnlichen Zusammenkünften zu einer erheblichen Verbreitung von COVID-19-Viren gekommen ist. die Schutzvorkehrungen dienen daher unmittelbar dem Schutz von Leben und Gesundheit. Ich bin überzeugt, kein Vereinsvorstand oder Leiter einer Musikgruppe möchte, dass sich ein Mitglied, Musiker oder Gast in seinem Verantwortungsbereich ansteckt, mit allen denkbaren Folgen nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für dessen Kontaktpersonen, die nicht zuletzt auch Risikopatienten sein können.
Um den besonderen Stellenwert, den die Musik und die Kultur insgesamt in Bayern haben, zu unterstreichen, ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Bayerische Staatsregierung umfangreiche Hilfsprogramme im Bereich Kunst und Kultur auf den Weg gebracht hat, um die Corona-bedingten Einnahmeausfälle bzw. Folgekosten zu lindern. Dieser bayerische Kultur-Rettungsschirm umfasst insgesamt rund 210 Millionen Euro.
Dazu gehört vor allem auch das Programm „Laienmusik in Bayern“ für gemeinnützige Laienmusikvereine im Umfang von 10 Millionen Euro, mit dem die Bayerische Staatsregierung auf die Einnahmeausfälle der Vereine reagiert. Nähere Informationen zum Förderprogramm stellt der Bayerische Musikrat auf seiner Homepage www.bayerischer-musikrat.de bereit.
Wir sind uns der schwierigen Lage für die Musik- und Vereinslandschaft nicht nur bewusst sind, sondern geben durch konkrete Maßnahmen ein klares Bekenntnis zum Kulturstaat Bayern und zu unserer lebendigen Landeskultur ab, gerade in diesen schwierigen Zeiten.