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Priorität für Präsenzunterricht an Schulen
Priorität für Präsenzunterricht an Schulen

13.08.2021

Priorität für Präsenzunterricht an Schulen

Im Rahmen einer Pressekonferenz habe ich zusammen mit den Kollegen Melanie Huml, Hubert Aiwanger und Prof. Dr. Michael Piazolo die Ergebnisse der Kabinettssitzung vom 10.11.2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Im Mittelpunkt meiner Ausführungen standen die Überlegungen zu unserer erfolgreichen bayerischen Teststrategie und deren Evaluierung.




1. Bayern hilft geschlossenen Betrieben / Staatsregierung arbeitet hart für baldige Auszahlung der Novemberhilfe / Zusätzlich bis zu 50 Mio. Euro für Landkreise mit frühem Lockdown

Die Bayerische Staatsregierung stellt die Weichen für eine kraftvolle Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen. Der Ministerrat hat heute den Weg für die Umsetzung der vom Bund finanzierten „Novemberhilfe“ freigemacht: Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern soll – wie schon bei der Überbrückungshilfe – für die Antragsbearbeitung verantwortlich sein. Zusätzlich greift der Freistaat den Betroffenen der lokalen Lockdowns im Oktober mit einem eigenen Hilfsprogramm unter die Arme: Abhängig von der Dauer der Maßnahmen wird die Novemberhilfe um bis zu gut 38 Prozent aufgestockt. Darüber hinaus werden die Kredit- und Eigenkapitalhilfen insbesondere der LfA Förderbank Bayern verlängert. Das klare Signal ist: Bayern steht in der schwierigen Zeit zu seinen Unternehmen und Selbstständigen.

Bund und Länder arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der „Novemberhilfe“. Ab wann Anträge gestellt und Hilfen ausbezahlt werden können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Für die zusätzliche bayerische Lockdown-Hilfe in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro gelten folgende Bedingungen:
• Das Programm richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die schon vor dem bundesweiten Lockdown von dem Lockdown auf Kreisebene betroffen waren. Dies betrifft die Landkreise Berchtesgadener Land (ab 20.10.) und Rottal-Inn (27.10.) sowie die Städte Augsburg (30.10.) und Rosenheim (30.10.).
• Grundlage ist die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes. Diese wird um folgende Aufschläge erhöht:
o 38,71% Berchtesgadener Land
o 16,13% Rottal-Inn
o 3,63% Augsburg
o 3,63% Rosenheim
• Für die Antragstellung muss das betreffende Unternehmen bereits erfolgreich „Novemberhilfe“ beantragt haben. Die Anträge werden von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern abgewickelt. Somit kann auf eine erneute aufwändige Prüfung der Voraussetzungen verzichtet werden.

Die bestehenden Corona-Hilfsmaßnahmen, insbesondere der LfA, werden bis 30. Juni 2021 verlängert.

2. Priorität für Präsenzunterricht an Schulen / Weitere personelle Unterstützung durch Aushilfslehrkräfte und Schulassistenzen

Die Corona-Pandemie stellt gerade auch die Schulen vor große Herausforderungen. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es dabei, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Auch und gerade in den aktuellen Corona-Zeiten ist für die gute Unterrichtsversorgung die kurz- und mittelfristige Verfügbarkeit von Lehrkräften und schulischem Personal entscheidend. Um Engpässen durch die Corona-Pandemie vorzubeugen, stellt Bayern für das laufende Schuljahr 2020/21 ein zusätzliches Budget für Aushilfslehrkräfte und sogenannte Schulassistenzen für Aufgaben außerhalb des Unterrichts bereit. Insgesamt umfasst das Maßnahmenpaket 20 Mio. Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Die Personalmittel werden je nach Erfordernis vor Ort flexibel für entsprechende Beschäftigungsverhältnisse bereitgestellt.

3. Weiterer Meilenstein zur Errichtung der Technischen Universität Nürnberg / Errichtungsgesetz für hochmoderne Strukturen / Gründung der zukunftsweisenden Universität am 1. Januar 2021

Der Freistaat Bayern treibt den Gründungsprozess der Technischen Universität (TU) Nürnberg mit Nachdruck voran. Schon am 1. Januar 2021 soll die zehnte staatliche Universität in Bayern formell errichtet werden können. Dafür hat der Ministerrat heute grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Errichtung der TU Nürnberg gegeben. Das Konzept der Neugründung ist innovativ, zukunftsweisend und kann modellgebend für ganz Deutschland werden: Ziel an der Universität ist es, digitalen und technischen Fortschritt mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu verknüpfen.

Im Errichtungsgesetz werden zentrale innovative Elemente des Gründungskonzepts verankert. Departments nach internationalem Vorbild, eine enge Vernetzung in die regionale Wissenschaft und Wirtschaft sowie die Ausrichtung auf englischsprachige, interdisziplinäre Studiengänge werden die TU Nürnberg auszeichnen. Sie erhält bereits von Beginn an größtmögliche Freiräume, um sich zu einer innovativen Modelluniversität entfalten zu können. Dabei gibt das Errichtungsgesetz der TU Nürnberg für die Anfangsjahre einen stabilen Rahmen, um sofort effizient im Interesse eines zügigen Aufbaus handeln zu können. Ein schlanker Gremienaufbau sorgt für transparente Strukturen und klare Verantwortlichkeiten.

Bereits im Laufe des Jahres 2021 sollen erste Onlineangebote der TU Nürnberg starten. Damit kann der Betrieb schon vor der Fertigstellung der ersten Gebäude schrittweise aufgenommen werden. Gleichzeitig kann die TU Nürnberg bereits ab der Besetzung der ersten Professuren ihre Aktivitäten in Forschung und Transfer aufnehmen. Dazu gehören zum Beispiel erste gemeinsame Forschungsprojekte mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Für das Wintersemester 2023/2024 ist dann der Studienbeginn der ersten Pionierkohorte im Master-Bereich geplant.

In Nordbayern wird somit komplementär zu den bestehenden Einrichtungen Wissenschaft und Forschung auf Spitzenniveau langfristig ausgebaut. Neben der Hightech Agenda Plus gibt das einen weiteren starken Innovationsimpuls für die Region und darüber hinaus. Ziel ist es, im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe ein Ausrufezeichen zu setzen. Die TU Nürnberg soll den Freistaat international noch sichtbarer für Spitzenforscher machen.

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