
30.10.2013
Schlussbericht zum Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ im Landtag
Als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses "Fall Mollath" habe ich in der Plenardebatte am 17. Juli 2013 den Schlussbericht erstattet.
Der Untersuchungsausschuss „Fall Mollath“ hat unter meinem Vorsitz in nur 2,5 Monaten insgesamt 34 Personen befragt und 96 Akten studiert. Über 50 umfangreiche Fragen aus sechs Themenkomplexen konnten so beantwortet werden.
Der Untersuchungsausschuss konnte und durfte sich nicht in laufende Gerichtsverfahren einmischen.
Ob Herr Mollath zu Recht oder zu Unrecht von unabhängigen Gerichten in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wurde, ob es gerechtfertigt ist oder nicht, dass er dort auch nach über sieben Jahren noch untergebracht ist, konnte und durfte deshalb durch den Untersuchungsausschuss nicht bewertet werden.
Wir wollten wissen, ob es seitens der Ermittlungsbehörden, also der Staatsanwaltschaft und der Finanzbehörden sowie des Justizministeriums, Versäumnisse gegeben hat, die im Ergebnis dazu beigetragen haben, dass Herr Mollath seit 2006 untergebracht ist.
Im Mittelpunkt standen drei wesentliche Themenkomplexe:
- Nicht hinnehmbar wäre es gewesen, wenn es eine Verschwörung zum Nachteil von Herrn Mollath gegeben hätte. Aber: Es gab keine „Verschwörung“ von Banken, seiner damaligen Ehefrau, Medizinern, Politik und Justiz zu seinem Nachteil. Es gab kein „Komplott“, wonach Herr Mollath „weggesperrt“ werden sollte, weil er „Schwarzgeldverschiebungen in Milliardenhöhe“ aufdecken wollte.
- Ein Fehler wäre es außerdem gewesen, wenn die Ermittlungsbehörden in nicht akzeptabler Weise den Anzeigen des Herrn Mollath nicht nachgegangen wären. Aber: Sämtliche Sachentscheidungen von Staatsanwälten und Steuerfahndern waren fachlich nachvollziehbar und juristisch vertretbar! Bei sämtlichen Vorgängen wurde der übliche Geschäftsgang beachtet. Die Anzeigen und Schreiben des Zeugen Mollath wurden gelesen, bearbeitet und ordentlich geprüft. Es handelte sich nicht um außergewöhnliche Vorgänge. Die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörden haben weder die Anzeigen noch das 106-seitige-Konvolut des Herrn Mollath ignoriert oder einfach weggelegt. Sie haben diese Dinge sehr wohl geprüft, obwohl sie ihnen teilweise „wirr“ vorgekommen sind.
- Nachlässigkeiten wären schließlich auch passiert, wenn die Justizministerin Erkenntnisse gehabt hätte oder hätte haben müssen, aufgrund derer sie die Staatsanwaltschaft früher, als sie es tatsächlich getan hat, hätte anweisen können, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Aber: Frühere Kenntnisse in dieser Richtung waren nicht vorhanden.Und damit gab es auch keine unvollständige oder unrichtige Information durch Staatsministerin Dr. Beate Merk. Sie hat den Landtag und seine Gremien zu jedem Zeitpunkt vollständig und korrekt informiert.Staatsministerin Dr. Merk hat ganz im Gegenteil unverzüglich gehandelt: Sie hat das schärfte Schwert gezückt, das einer Justizministerin zur Verfügung steht. Sie hat die Staatsanwaltschaft sofort angewiesen, das Wiederaufnahmeverfahren zu beantragen, als sie dafür die erforderlichen Hinweise hatte.
Die Vorwürfe der Opposition, die unter anderem den Rücktritt der Ministerin fordert, schießen weit über das Ziel hinaus und sind nicht gerechtfertigt. Mit ihren Äußerungen zeichnet die Opposition vielmehr ein Zerrbild der Bayerischen Justiz und wird damit der Realität der bayerischen Rechtsfindung nicht gerecht.
Leider trägt die Opposition auf dem Rücken der Justiz und letztlich auch von Herrn Mollath ihren Wahlkampf aus, was der Ernsthaftigkeit der gesamten Angelegenheit ebenfalls nicht gerecht wird.
Den Schlussbericht, den Minderheitenbericht und auch den Mitschnitt der Plenardebatte vom 17.07.2013 können Sie auf der Homepage des Bayerischen Landtags ansehen.