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Testkonzept wird weiter ausgeweitet
Testkonzept wird weiter ausgeweitet

13.08.2021

Testkonzept wird weiter ausgeweitet

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach der Sitzung des Bayerischen Kabinetts vom 16.03.2021 die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz über die Ergebnisse informiert.


Testen ist sowohl für das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen als auch für Schülerinnen und Schüler sowie für die betreuten Kinder ein wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit.

Die Versorgung der bayerischen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit Selbsttests ist in vollem Gange. Angesichts des umkämpften Marktes hat das bayerische Gesundheitsministerium schon frühzeitig gehandelt und bereits im Februar die ersten Selbsttest-Kontingente gesichert. Damit haben die ersten bayerischen Schulen und Kitas seit der ersten Märzwoche Selbsttests erhalten. Zunächst wurden rund zwei Millionen Selbsttests ausgeliefert, die weiteren Belieferungen erfolgen derzeit mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks (THW).

Das bayerische Gesundheitsministerium beschafft zentral für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Bayern die Testkits. Nach der Anlieferung durch die Hersteller übernimmt das THW die Verteilung der Sets an die Schul- und Jugendämter. Die Schulen holen die Tests entweder ab oder werden beliefert. Bei den Kindertageseinrichtungen hat das bayerische Familienministerium die Kreisverwaltungsbehörden um Unterstützung bei der Verteilung an die Einrichtungen gebeten.

Ab dieser Woche erweitert die Bayerische Staatsregierung das Testkonzept an Schulen und Kitas nochmals. Neben den bereits laufenden Reihentestungen und den Selbsttests für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren können jetzt auch jüngere Schülerinnen und Schüler unter Anleitung die neu zugelassenen Selbsttests zur Anwendung im vorderen Nasenbereich nutzen. Dieses Angebot können ab sofort alle Schulen in Anspruch nehmen. Spätestens nach den Osterferien soll die Durchführung der Selbsttestungen von Schülerinnen und Schüler jeden Alters nur noch an der Schule erfolgen. Bei Minderjährigen muss eine entsprechende Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei Bedarf beraten Hilfsorganisationen die Schulen bei der Durchführung der Tests. Auch für die Kindertagesbetreuung sind die regelmäßigen, freiwilligen Selbsttests der Beschäftigten ein unverzichtbarer Pfeiler zum Schutz des Personals, der Kinder und deren Familien.

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