
05.12.2014
Untersuchungsausschuss "Modellbau" nimmt Arbeit auf
Nach Antragstellung durch die Oppositionsfraktionen (Drs. 17/4260)und gemeinsamen Änderungsantrag aller vier Landtagsfraktionen (Drs. 17/4445) fand die Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss (Drs. 17/4490) und in der Vollversammlung des Bayerischen Landtags am 27. November 2014 statt.
Der Untersuchungsausschuss kam am 4. Dezember 2014 zu seiner ersten Sitzung zusammen.
Gemäß Art. 25 Bayerische Verfassung beschloss die Vollversammlung die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und bestellte die von den Fraktionen benannten Mitglieder (Drs. 17/4503(Dokument vorlesen)). Die Bestimmung des Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Sitzverteilung (neun Mitglieder) richtet sich nach dem Sainte-Laguë-Schepers-Verfahren.
Für die CSU-Landtagsfraktion wurden die Kollegen Kerstin Schreyer-Stäblein, Judith Gerlach, Tobias Reiss und Steffen Vogel in den Ausschuss entstandt. Ich wurde zum stellv. Ausschussvorsitzenden bestimmt; den Vorsitz hat die SPD-Fraktion mit dem Kollegen Horst Arnold.
Neben verschiedenen verfahrensleitenden Beschlüssen wurde in dieser ersten Sitzung mit der Beweiserhebung begonnen und ein Beschluss zur Aktenbeiziehung gefasst (sieheBeschluss Nr. 3(Dokument vorlesen). Zudem beschlossen die Mitglieder des Untersuchungsausschusses zur Vorbereitung weiterer Aktenbeiziehung beim Bayerischen Bezirketag, bei den Bezirken und den für den Maßregelvollzug zuständigen Kommunalunternehmen Listen über die Akten anzufordern, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag vorhanden sind.
Für mich ist es selbstverständlich, dass wir konstruktiv im Ausschuss mitwirken, um die vorgelegten Fragen auf der Basis der zu erhebenden Fakten objektiv beurteilen zu können. Zunächst werden also die Beweise erhoben, dann Schlussfolgerungen gezogen.