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Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

26.10.2021

Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Zusammen mit Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger habe ich am 26.10.2021 über die Ergebnisse der Beratungen des bayerischen Ministerrats berichtet.

Das Kabinett befasste sich insbesondere mit den Folgen der Corona-Pandemie.




1.Verlängerung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021

Der Ministerrat hat heute beschlossen, dass die14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 24. November 2021 verlängertwird. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die nötigen Rechtsänderungen vornehmen.

2. Bayern treibt Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst voran / Bis zu 107 Millionen Euro Bundesförderung für den Freistaat

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine bessere Digitalisierung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ist. Das Kabinett hat dafür heute demDigitalisierungsprogramm des Bund-Länder-Paktes für den ÖGDzugestimmt. Mit der Umsetzung dieses Förderungsprogramms erhält der ÖGD im Freistaat einen weiteren Digitalisierungs- und Modernisierungsschub. Für das Programm stellt der Bund insgesamt 800 Mio. Euro zur Verfügung.

Auf Bayern entfallen davon bis zu 107 Mio. Euro. Der Förderbetrag enthält zehn Mio. Euro anFinanzhilfen für kurzfristige Sachinvestitionen(z.B. Hard- und Software) in den Jahren 2021 und 2022. Diesen Betrag stockt der Freistaat um 1,02Mio. Euro auf. Außerdem erhält Bayern 97Mio. Euro fürProjektmittel, die bis 2026 flexibel für verschiedenste Aspekte der gesundheitsbehördlichen Arbeit eingesetzt werden können. Neben der Anschaffung neuer Hardware können beispielsweise Beratungsdienstleistungen gefördert werden, mit denen die behördlichen Prozesse analysiert und fachgerecht auf eine digitale Abwicklung umgestellt werden können. Konzeptionelle Maßnahmen wie die Erstellung von IT-Sicherheitsrichtlinien sind ebenso förderfähig wie einschlägige Schulungen. Den einzelnen Einrichtungen des ÖGD steht damit eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die konkret auf die jeweiligen Bedarfe angepasst werden können.

Das Digitalisierungsprogramm ist Teil des ÖGD-Paktes und wurde unter intensiver Mitberatung der Länder erarbeitet. Es soll den dringend notwendigen Digitalisierungsschub auf allen Ebenen der Gesundheitsverwaltung vorantreiben. Ein weiterer Baustein des Digitalisierungsprogramms sind zentrale Dienste mit einem Finanzvolumen von rund 180 Mio. Euro, die der Bund entwickelt und dem ÖGD kostenlos zur Verfügung stellt (etwa Software-Programme wie SORMAS@DEMIS und AGORA zur Vernetzung der ÖGD).

3. Staatsregierung bringt Innovationsstrategie Innovationsland.Bayern auf den Weg / Freistaat baut Spitzenposition als führender Innovationsstandort weiter aus / Rund 230 Stakeholder am Strategieprozess beteiligt

Der Freistaat verfügt über eine lebendige und exzellente Innovationslandschaft, die auf die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen und technologischen Trends schnell und effektiv reagieren kann. Die Wirtschaft ist robust und leistungsfähig aufgestellt. Vor dem Hintergrund dieser guten Ausgangslage hat der Ministerrat die neue bayerische InnovationsstrategieInnovationsland.Bayernverabschiedet. Sie soll den Freistaat als einen der in Europa und der Welt führenden Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorte langfristig sichern und ausbauen.Neben demQuerschnittsziel Nachhaltigkeitwerden durch Innovationsland.Bayern die folgenden vier Ziele definiert:

  • Anteil der gesamtenForschungs- und Entwicklungs-Ausgaben am BIPim Freistaat aufbis zu 4% im Jahr 2030steigern.
  • Kooperation und Erkenntnistransfervon Wirtschaft und Wissenschaft stärken und auf Innovationen in den bayerischen Spezialisierungsfeldern ausrichten.
  • Durchwettbewerbliche Finanzierungexzellenter Forschung und Entwicklung Chancen im Bereich der Innovationen nutzen.
  • BayerischesGründungsökosystem noch attraktiver machenund innovative Köpfe am Standort halten.

Im Rahmen der Strategie werden zur Zielerreichung die vier Handlungsfelder „Forschungsinfrastruktur“, „Innovationsförderung“, „Erkenntnistransfer“ und „Gründungsförderung“ adressiert. Die darin enthaltenen Fördermaßnahmen werden von übergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen flankiert. Mit diesen umfassenden Instrumenten betont Bayern seine herausragenden Stärken in den Spezialisierungsfeldern „Mobilität“, „Life Sciences“, „Energie“, „Materialien und Werkstoffe“ sowie „Digitalisierung“.

Innovationsland.Bayern wurde in einem partizipativen Strategieprozess entwickelt. Neben der Onlinebeteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger ermöglichte das auch eine breite Abstimmung mit rund 230 Stakeholdern des bayerischen Forschungs- und Innovationssystems. Die Innovationsstrategie gilt von 2021 bis 2027. Sie wird vom Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie kontinuierlich und unter Berücksichtigung politischer Prioritäten implementiert, überwacht und fortentwickelt.

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